© 2008 heike apel
Betriebswirtschaftliche Beratung
Interne Revision in Kliniken und Pflegeeinrichtungen
Die Interne Revision ist neben dem Controlling ein wesentliches Überwachungsinstrument der Unternehmensleitung, das der Erreichung der Unternehmensziele dient. Bei der Ausrichtung der internen Revisionsfunktion Ihres Unternehmens unterstützt Sie meine Kanzlei bei der Festlegung von Revisionsstandards, der Aufstellung eines mehrjährigen Revisionsplanes und der Kalkulation der notwendigen personellen und sachlichen Ressourcen. Auf Wunsch übernimmt meine Kanzlei auch den Review der Tätigkeit Ihrer Internen Revisionsabteilung und führt Sonderprüfungen auf der Grundlage von ad-hoc-Anforder-
ungen durch die Geschäftsführung durch.
Interne Kontroll und Risikofrüherkennungssysteme
Die gesetzlichen Vertreter von Kapitalgesellschaften sind verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungs-
system einzurichten, damit den Fortbestand des Unternehmens gefährdende Entwicklungen frühzeitig erkannt werden (Risikofrüh-
erkennungssystem). Bei der Implementierung und Optimierung Ihres Managementsystems unterstütze ich Ihre Einrichtung gern.
Unternehmensbewertung/ Due Dilligence
Im Rahmen geplanter Unternehmenskäufe erfordert die Bestimmung des Unternehmenswertes eine ganzheitliche Prüfung der rechtlichen, organisatorischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten des jeweiligen Kaufobjektes (Due Dilligence). Ziel ist es, eventuell bestehende Risiken aufzudecken, um diese angemessen im Rahmen der Bestimmung des Unternehmenswertes/ Kaufpreises berücksichtigen zu können.
Seminar 2008
Zu dem Thema „Aktuelle Entwicklungen im Gemeinnützig-
keitsrecht“ bietet meine Kanzlei ein eintägiges Inhouse-Seminar an, dessen Inhalt auf Wunsch speziell auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten werden kann.
Gern unterbreiten wir Ihnen hierzu ein entsprechendes Angebot.