Prüfung und Beratung gemeinnütziger Unternehmen und von Unternehmen der öffentlichen Hand
Die Kanzlei widmet sich schwerpunktmäßig der Prüfung und Beratung von steuerbegünstigten Unternehmen in den Rechtsformen des Vereins, der Stiftung und der Kapitalgesellschaft (GmbH) sowie von Unternehmen der öffentlichen Hand.
Das Leistungsspektrum ist speziell zugeschnitten auf: Krankenhäuser Stationäre Altenpflegeeinrichtungen Ambulante Pflegedienste Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen Sonstige Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege Umwelt- und Naturschutzverbände Spendensammelnde Organisationen Bürgerstiftungen Gewerbliche Tochterunternehmen gemeinnütziger Träger
Angehörige von Heil- und Pflegeberufen, sonstige Freie Berufe
Die Tätigkeit der Heil- und Pflegeberufe ist spezifischen Gesetzen zur Berufsausübung unterworfen, angefangen von den gesetzlich geregelten Zulassungsvoraussetzungen bis zur Entgeltabrechnung. Meine Kanzlei unterstützt Sie in allen betriebswirtschaftlichen und steuerrechtlichen Fragen angefangen von der Gründung Ihres Unternehmens, der Erfüllung der gesetzlichen Steuererklärungspflichten bis zur
Vermögens-, Erfolgs- und Finanzplanung.
... ergeben sich aus den Vorschriften der §§ 52 ff. der Abgabenordnung (AO). Hier werden die Anforderungen an die Satzung und Tätigkeit von steuerbegünstigten Körperschaften geregelt.
Im Bereich der Rechnungslegung sind rechtsform- und branchenspezifische Vorschriften, insbesondere das Handelsgesetzbuch (HGB), die Krankenhausbuchführungsverordnung (KHBV) und die Pflege-Buchführungsverordnung (PBV) einschlägig.