Die aktuelle Rechtsprechung der Finanzgerichte und des Bundesfinanz-
hofes sowie die zunehmende Tendenz der Finanzverwaltung zur Prüfung gemeinnütziger Unternehmen erfordern eine verstärkte Auseinander-
setzung mit steuerrechtlichen Fragestellungen auch im gemeinnützigen Sektor. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Abgrenzung der Tätigkeiten im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, Zweckbetrieb und in der Vermögens-
verwaltung sowie ihre ertrag und umsatzsteuerliche Behandlung.
Die Tätigkeit meiner Kanzlei im Bereich der Steuerberatung umfasst die Abwicklung der steuerlichen Angelegenheiten von steuerpflichtigen und steuerbefreiten Unternehmen. Im Einzelnen werden folgende Leistungen erbracht: Erstellung der jährlichen Steuererklärungen für steuerbegünstigte Körperschaften und ihre wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe (Gemeinnützigkeits-, Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärung) Erstellung von Einnahme-Überschussrechnungen und der Steuererklärungen für Angehörige von Heil- und Pflegeberufen und sonstigen Freien Berufen Prüfung von Steuerbescheiden Vertretung im Einspruchs- und Klageverfahren Begleitung von steuerlichen Betriebsprüfungen
Auf Wunsch übernimmt meine Kanzlei auch die Erstellung Ihrer gesamten Finanz- und Lohnbuchhaltung einschließlich der notwendigen Steueranmeldungen.
Neben der Übernahme der laufenden steuerlichen Angelegenheiten steht Ihnen die Kanzlei bei der Beantwortung von folgenden Fragestellungen zur Verfügung:
Korrekte Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen Gestaltung von Sponsoring- Verträgen Beurteilung von Satzungs- entwürfen Erstellung von Mittelverwendungs- rechnungen Ausgliederung von wirtschaft- lichen Geschäftsbetrieben Angemessenheit von Ausgaben