Die Durchführung von gesetzlichen und freiwilligen Abschluss-
prüfungen auf der Basis handelsrechtlicher, gesellschaftsvertraglicher oder satzungsmäßiger Regelungen gehört zum Kerngeschäft der beruflichen Tätigkeit meiner Kanzlei. Entsprechend § 316 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den berufsrechtlichen Vorgaben erfolgt die Jahresabschlussprüfung auf der Grundlage eines risikoorientierten Prüfungsansatzes unter Beachtung der einschlägigen rechtsform und branchenspezifischen Vorschriften sowie der durch das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) vorgegebenen Prüfungsstandards. Es handelt sich hierbei um eine Vorbehaltsaufgabe nach § 2 Wirtschaftsprüfer-
ordnung, die mit der Erteilung eines Bestätigungsvermerkes unter Verwendung des Berufssiegels einhergeht.
Gehören einer Gebietskörperschaft mehr als 50 % der Anteile an einem privatrechtlichen Unternehmen, so ist der Prüfungsauftrag des Abschlussprüfers um eine Prüfung nach § 53 Haushaltsgrund-
sätzegesetz (HGrG) zu erweitern. In diesem Zusammenhang sind die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und die wirtschaftlichen Verhältnisse durch den Abschlussprüfer zu prüfen und zu beurteilen. Die Prüfungsdurchführung erfolgt unter Beachtung von IDW PS 720, der einen Fragenkatalog zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäfts-
führung und zur Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse enthält.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Erstellung von Jahresab-
schlüssen nach den jeweils einschlägigen Rechnungslegungsvor-
schriften Ihrer gemeinnützigen Organisation.
Neben der Jahresabschlussprüfung werden durch meine Kanzlei insbesondere folgende betriebswirtschaftliche Prüfungen durchgeführt:
Prüfung der Verwendung von Fördermitteln und Zuschüssen Prüfung der wirtschaftlichen Situation einzelner Einrichtungen Kreditwürdigkeitsprüfung Unterschlagungsprüfung Gründungsprüfung Umwandlungsprüfung